Kosten
Einzel- und Gruppenpsychotherapie
Private Krankenversicherung
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
Gesetzliche Krankenversicherung
Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt eine Sprechstunde vereinbaren - dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.
In der Sprechstunde stelle ich fest, ob eine Behandlung notwendig ist. Rate ich bzw. KollegInnen Ihnen zu einer „Richtlinienpsychotherapie“ müssen Sie zunächst mindestens zwei „probatorische“ Gespräche führen. Bevor daraufhin mit der Behandlung begonnen werden kann, muss ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden und dieser genehmigt werden. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei dem Antragsverfahren. Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabeihaben. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.
Kosten, die Sie selbst tragen müssen, können in Ausnahmefällen zustande kommen, die jedoch vorab mit Ihnen im Rahmen einer Therapievereinbarung besprochen werden (insbesondere ein sogenanntes Ausfallhonorar bei einer kurzfristigen Terminabsage <48h vor dem vereinbarten Termin).
Beihilfe
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut*innen. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.
Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
BundespolizistInnen und SoldatInnen
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungs- ministerium jeweils einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Danach können sich Bundes-Polizist*innen und Soldat*innen grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.
Selbstzahlerinnen
Finanzieren Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie wie eine Privatversicherte* behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.
Paartherapie
Dieses Angebot ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Je nach Anliegen wird das Honorar individuell vereinbart.
Coaching/Beratung
Dieses Angebot ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Je nach Anliegen wird das Honorar individuell vereinbart.
Bei weiteren Fragen zu den Kosten wenden Sie sich gerne persönlich an mich.